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   VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07   

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VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07 (https://dejure.org/2012,18647)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2012 - 34 X 54.07 (https://dejure.org/2012,18647)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 34 X 54.07 (https://dejure.org/2012,18647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG, § 73 Abs 2b S 2 AsylVfG
    Asylrecht: Widerruf der Feststellung von Abschiebungsverboten (Libanon)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. c
    Libanon, Amal, Amal-Miliz, Palästinenser, Widerruf, Schutzakteur, ungeklärte Staatsangehörigkeit, Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, erhebliche Veränderung, Änderung der Sachlage, Stabilität, Dauerhaftigkeit, dauerhaft, anerkannter Flüchtling, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    Dafür muss feststehen, dass die Faktoren, die die Furcht vor Verfolgung begründeten und zur Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung führten, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, InfAuslR 2011, 408 und juris Rn. 19).

    Durch neue Tatsachen muss sich eine signifikant und entscheidungserheblich veränderte Grundlage für die Verfolgungsprognose ergeben, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht, wobei der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit unabhängig davon gilt, ob der Flüchtling vorverfolgt war oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, a.a.O. unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung).

    Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn sich die Änderung der Umstände bei der anzustellenden Prognose als stabil erweist, d. h. der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren danach auf absehbare Zeit anhalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    Der Widerruf der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG i. V. m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG erfordert die Feststellung, dass sich die Umstände, aufgrund deren der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt worden ist, erheblich und nicht nur vorübergehend geändert haben, so dass seine Furcht vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 10 C 3.10 -, NVwZ 2011, 944)).

    Das ist in der Regel nur der Fall, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2004/83/EG vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrunde liegende Verfolgung auf Dauer zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 10 C 3.10 -, Leitsatz Nr. 2, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    Auch deswegen - und ebenso unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 -, BVerwGE 88, 367) - erscheint zweifelhaft, ob dem Kläger tatsächlich entgegengehalten werden kann, dass er im Falle der Rückkehr in den Libanon dort nunmehr auf einen - auch seine Integrität gewährleistenden - eintrittsbereiten Schutzakteur träfe.
  • OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 8 LA 245/04

    Streit über den Widerruf einer Asylberechtigung; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    In Konstellation wie der vorliegenden wird jedoch eine entsprechende Anwendung der Norm bzw. des in ihr enthaltenen Rechtsgedankens befürwortet, da es andernfalls zu einer Schlechterstellung von aufgrund eigener Verfolgungsbetroffenheit als asylberechtigt anerkannten Kindern gegenüber unverfolgt und allein aufgrund abgeleiteter Asylberechtigung anerkannten Geschwistern käme, die bei fortbestehender Asylanerkennung des Stammberechtigten vor einem Widerruf des ihnen zuerkannten Familienasyls geschützt sind (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 A 387/07 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 8 LA 245/04 -, NVwZ-RR 2005, 570; Hailbronner, § 73 AsylVfG, Rn. 61; a.A.Rheinl.-Pf. OVG, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -, InfAuslR 2000, 468).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2000 - 6 A 12169/99
    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    In Konstellation wie der vorliegenden wird jedoch eine entsprechende Anwendung der Norm bzw. des in ihr enthaltenen Rechtsgedankens befürwortet, da es andernfalls zu einer Schlechterstellung von aufgrund eigener Verfolgungsbetroffenheit als asylberechtigt anerkannten Kindern gegenüber unverfolgt und allein aufgrund abgeleiteter Asylberechtigung anerkannten Geschwistern käme, die bei fortbestehender Asylanerkennung des Stammberechtigten vor einem Widerruf des ihnen zuerkannten Familienasyls geschützt sind (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 A 387/07 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 8 LA 245/04 -, NVwZ-RR 2005, 570; Hailbronner, § 73 AsylVfG, Rn. 61; a.A.Rheinl.-Pf. OVG, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -, InfAuslR 2000, 468).
  • VG Hamburg, 25.10.2007 - 15 A 387/07

    Voraussetzungen für Widerruf der Asylanerkennung

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 34 X 54.07
    In Konstellation wie der vorliegenden wird jedoch eine entsprechende Anwendung der Norm bzw. des in ihr enthaltenen Rechtsgedankens befürwortet, da es andernfalls zu einer Schlechterstellung von aufgrund eigener Verfolgungsbetroffenheit als asylberechtigt anerkannten Kindern gegenüber unverfolgt und allein aufgrund abgeleiteter Asylberechtigung anerkannten Geschwistern käme, die bei fortbestehender Asylanerkennung des Stammberechtigten vor einem Widerruf des ihnen zuerkannten Familienasyls geschützt sind (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 15 A 387/07 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Dezember 2004 - 8 LA 245/04 -, NVwZ-RR 2005, 570; Hailbronner, § 73 AsylVfG, Rn. 61; a.A.Rheinl.-Pf. OVG, Beschluss vom 20. Januar 2000 - 6 A 12169/99.OVG -, InfAuslR 2000, 468).
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